Ein Testament schützt Ihre Liebsten und sichert Ihren letzten Willen. Doch formale Fehler können es unwirksam machen. Wir erklären, worauf es wirklich ankommt.
Viele Menschen schieben das Thema Testament auf die lange Bank. Dabei ist ein wirksames Testament eine der wichtigsten Vorsorgeentscheidungen, die Sie treffen können.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht nicht immer dem tatsächlichen Willen des Erblassers. Insbesondere nicht verheiratete Lebenspartner, Stiefkinder oder enge Freunde gehen ohne Testament leer aus.
Das einfachste Testament ist das eigenhändige Testament. Es muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Folgende Fehler führen häufig zur Unwirksamkeit:
Alternativ können Sie ein notarielles Testament errichten. Der Notar beurkundet Ihren letzten Willen und verwahrt das Testament beim Amtsgericht. Dies bietet maximale Rechtssicherheit.
Beachten Sie: Auch wenn Sie jemanden enterben, haben nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten) Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Lassen Sie Ihr Testament anwaltlich prüfen oder errichten Sie es notariell. Kontaktieren Sie uns: 0521 63327
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