Eine Vorladung von der Polizei oder eine Strafanzeige ist beunruhigend. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen – und was Sie auf keinen Fall tun sollten.
Eine Vorladung von der Polizei oder die Nachricht, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde, ist erschreckend. Doch Panik ist fehl am Platz – mit der richtigen Strategie lässt sich viel erreichen.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden – auch gut gemeinte Erklärungen.
Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter ist keine Pflicht. Als Zeuge müssen Sie erscheinen, als Beschuldigter nicht. Klären Sie zunächst Ihren Status und erscheinen Sie nur mit anwaltlicher Begleitung.
Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser. Wir können:
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses kann eingestellt werden (z.B. wegen geringer Schuld) oder zu einer Anklage führen.
Handeln Sie sofort, aber besonnen. Rufen Sie uns an: 0521 63327
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns unter 0521 63327 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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