Strafanzeige erhalten – was tun?
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Strafrecht6 Min. Lesezeit28. Februar 2026

Strafanzeige erhalten – was tun?

Eine Vorladung von der Polizei oder eine Strafanzeige ist beunruhigend. Wir erklären, was Sie jetzt tun müssen – und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Eine Vorladung von der Polizei oder die Nachricht, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde, ist erschreckend. Doch Panik ist fehl am Platz – mit der richtigen Strategie lässt sich viel erreichen.


Das Wichtigste zuerst: Schweigen Sie!


Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei, bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden – auch gut gemeinte Erklärungen.


Erscheinen Sie nicht ohne Anwalt


Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter ist keine Pflicht. Als Zeuge müssen Sie erscheinen, als Beschuldigter nicht. Klären Sie zunächst Ihren Status und erscheinen Sie nur mit anwaltlicher Begleitung.


Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger


Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser. Wir können:

  • Akteneinsicht beantragen und die Beweislage prüfen
  • Sie über Ihre Rechte aufklären
  • Eine Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft führen

  • Was passiert nach einer Strafanzeige?


    Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses kann eingestellt werden (z.B. wegen geringer Schuld) oder zu einer Anklage führen.


    Fazit


    Handeln Sie sofort, aber besonnen. Rufen Sie uns an: 0521 63327

    Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine persönliche Einschätzung Ihres Falls kontaktieren Sie uns unter 0521 63327 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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